Angaben gemäß § 5 TMG

Berufsbezeichnung
Rechtsanwältin

Herausgeberin:
Rechtsanwältin
Kerstin Kühn
Breitscheidstraße 53
16321 Bernau

Telefon: 03338/38900
Fax: 03338/38107
info@rechtsanwaeltin-barnim.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
(USt-IdNr.)
DE230327495

Zuständige Zulassungs- und Aufsichtsbehörde
Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg, Grillendamm 2, 14776 Brandenburg a.d. Havel

Berufsrechtliche Regelungen
– Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
– Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
– Fachanwaltsordnung (FAO)
– Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
– Berufsregelungen der Rechtsanwälte der Europäischen Union
Die Regelungen können bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter http://www.brak.de/seiten/06.php#tdg eingesehen werden

Berufshaftpflichtversicherung
R+V Allgemeine Versicherung AG
Mittlerer Pfad 24
70499 Stuttgart

R+V HaftpflichtPolice Nr. 407 84 347380229

Außergerichtliche -Streitbeilegung (Hinweis gem. ADR-Richtlinie):
Die Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (Richtlinie 2013/11/EU; sog. ADR-Richtlinie, ADR = Alternative Dispute Resolution) wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten vom 19. Februar 2016 (BGBl. I 254) in nationales Recht umgesetzt. Mit dieser Neuregelung wird ein bundeseinheitlicher Rahmen für die Beilegung von Streitigkeiten aus online, als auch offline, abgeschlossenen Verträgen zwischen Verbrauchern und Unternehmen geschaffen, indem diese vor eine außergerichtliche Verbraucherschlichtungsstelle gebracht werden können. Den Schwerpunkt bildet als neues Stammgesetz das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG). Weiter werden verschiedene spezialgesetzliche Bestimmungen über Schlichtungsstellen angepasst. Das Gesetz ist zum größten Teil am 01.04.2016 in Kraft getreten. Ergänzend ist zum 01.04.2016 die Verbraucherstreitbeilegungs-Informationspflichtenverordnung (VSBInfoV) vom 28.02.2016 (BGBl. I 326) in Kraft getreten.

Außergerichtliche Online-Streitbeilegung (Hinweis gem. 14 Abs. 1 der ODR-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 524/2013):
Nach 14 Abs. 1 der Verordnung über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (Verordnung (EU) Nr. 524/2013; sog. ODR -Verordnung, ODR = Online Dispute Resolution) müssen in der Union niedergelassene Unternehmer, die Online- Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen und in der Union niedergelassene Online-Marktplätze auf ihren Websites einen Link zur europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) einstellen. Dieser Link muss für Verbraucher leicht zugänglich sein. In der Union niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen, geben zudem ihre E-Mail-Adressen an. Rechtsanwältin Kühn informiert hierüber wie folgt: Der Link zur Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) lautet: http://ec.europa.eu/consumers/odr/..

Die E-Mail-Adresse von Rechtsanwältin Kühn lautet: info@rechtsanwaeltin-barnim.de

Außergerichtliche -Streitbeilegung (Hinweis gem. ADR-Richtlinie) – Hinweispflichten erst ab 01.02.2017 –
Die Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (Richtlinie 2013/11/EU; sog. ADR-Richtlinie, ADR = Alternative Dispute Resolution) wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten vom 19. Februar 2016 (BGBl. I 254) in nationales Recht umgesetzt. Mit dieser Neuregelung wird ein bundeseinheitlicher Rahmen für die Beilegung von Streitigkeiten aus online, als auch offline, abgeschlossenen Verträgen zwischen Verbrauchern und Unternehmen geschaffen, indem diese vor eine außergerichtliche Verbraucherschlichtungsstelle gebracht werden können. Den Schwerpunkt bildet als neues Stammgesetz das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG). Weiter werden verschiedene spezialgesetzliche Bestimmungen über Schlichtungsstellen angepasst. Das Gesetz ist zum größten Teil am 01.04.2016 in Kraft getreten. Ergänzend ist zum 01.04.2016 die Verbraucherstreitbeilegungs-Informationspflichtenverordnung (VSBInfoV) vom 28.02.2016 (BGBl. I 326) in Kraft getreten.

Rechtsanwältin Kerstin Kühn wird die entsprechenden Informationen zum 01.01.2017 zur Verfügung stellen.

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Letzte Aktualisierung: 01.01.2019

 

Streitschlichtung
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